
Fristlose kündigung durch arbeitgeber ohne grund. Dabei spielt es keine rolle ob die fristlose kündigung vom arbeitgeber oder nehmer ausgeht. Der mitarbeiter kann aber verlangen die gründe für die fristlose kündigung schriftlich mitgeteilt zu bekommen. Eine kündigungsfrist braucht der arbeitgeber nicht einhalten. Für jede fristlose kündigung muss es einen wichtigen grund geben.
Diese hilft ihnen zudem auf mögliche streitigkeiten mit dem kündigungsnachweis reagieren zu können. Der grund für die fristlose kündigung mag zwar feststehen allerdings ist die kündigung allein deshalb unwirksam weil die 2 wochen frist des 626 bgb nicht eingehalten wurde. Fristlose kündigung ohne einen grund anzugeben. Das schärfste schwert des arbeitsrechts ist die außerordentliche kündigung.
Im allgemeinen ist gesetzlich keine verpflichtung festgelegt dass im fristlosen kündigungsschreiben eine begründung für die kündigung angegeben werden muss. Näheres erfahren sie unter kündigungsschutz im allgemeinen. Meistens aber nicht zwingend wird sie als fristlose kündigung ausgesprochen und beendet ein arbeitsverhältnis abrupt und ohne aussicht auf weiterbeschäftigung. Grundsätzlich bedarf die kündigung nach 623 bgb der schriftform.
Für den arbeitnehmer gilt das nicht immer sondern hängt vom jeweiligen kündigungsgrund ab. Der entschluss zur fristlosen kündigung ist nicht einfach und immer durch einen triftigen grund verursacht. Ein arbeitgeber muss den arbeitnehmer in der regel je nach fall einmalig oder mehrmals abmahnen bevor er eine fristlose kündigung aussprechen darf. Ist die zeit verstrichen ohne dass die fristlose kündigung dem arbeitnehmer zugegangen ist darf der arbeitgeber nur noch eine ordentliche kündigung aussprechen auch wenn der grund eine außerordentliche kündigung rechtfertigen würde.
Muster oft entscheidet auch die richtige formulierung über eine fristlose kündigung und dessen rechtskräftigkeit. Die vertragsbeziehung ist dann mit sofortiger wirkung beendet. In der regel muss der arbeitnehmer vorher eine abmahnung erhalten haben.