
Kündigung in der probezeit arbeitgeber arbeitslosengeld. Erhält ein arbeitgeber eine fristlose entlassung und möchte danach arbeitslosengeld beziehen dann drohen sperrfristen denn. Ob sie nach der kündigung in der probezeit sofort arbeitslosengeld i bekommen hängt wie beim festen arbeitsverhältnis davon ab ob sie selbst gekündigt haben oder ob sie gekündigt wurden. Während der probezeit. In meiner antwort ging ich davon aus daß ihr arbeitgeber wenn überhaupt betriebliche gründe für die kündigung gegenüber der agentur für arbeit angeben wird.
Betroffene arbeitnehmer können dies umgehen indem sie ihren arbeitgeber stattdessen um eine ordentliche kündigung bitten. Darf aufgrund einer kündigung in der probezeit das arbeitslosengeld gekürzt werden. Ihnen kann dann zur last gelegt werden sich nicht genug um eine eingliederung in den arbeitsmarkt bemüht zu haben. Sie haben einen anspruch auf alg i ohne sperrfrist.
Wenn man selber während einer probezeit dem arbeitgeber gegegenüber die kündigung ausspricht hat das genauso eine sperrung beim arbeitsamt zur folge wie während eines unbefristeten. Den kündigungsgrund kann die jeweils andere partei von den arbeitsgerichten auf seine wirksamkeit hin überprüfen lassen. Ansonsten dürfte doch keiner mehr die arbeitsstelle wechseln. Während dieser zeit ist es beiden seiten sowohl arbeitnehmer als auch arbeitgeber gestattet das.
Sie haben ihre arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dass der arbeitgeber mit ihrer leistung nicht zufrieden ist stellt kein arbeitsvertragswidriges verhalten ihrerseits dar und kann ihnen deshalb nicht vorgeworfen werden. Auch in der probezeit muss bei einer wirksamen außerordentlichen kündigung ein wichtiger grund vorliegen und die kündigung innerhalb von zwei wochen ab kenntnis dieses grundes ergehen. Wenn du nicht verhaltensbedingt gekündigt wirst und das ist recht selten im ersten halbjahr bekommst du auch alg.
Die vorherige kündigung spielt keine rolle. Wenn sie trotz kündigung durch ihren arbeitgeber gesperrt werden hat ihnen ihr arbeitgeber betriebsbedingt oder personenbedingt ordentlich gekündigt haben sie keine sperrzeit zu befürchten. Gerne können sie sich auch noch per e mail direkt an mich wenden. Wenn jemand eine neue arbeit aufnimmt so hat er sich zunächst in der probezeit zu beweisen in der regel drei bis sechs monate.