Mahnung 286. Staudinger bgblöwischfeldmann berlin 2009 286 rn. Eine mahnung bei entgeltforderungen auch als zahlungserinnerung bezeichnet ist die bestimmte und eindeutige aufforderung des gläubigers an den schuldner die geschuldete leistung zu erbringen. Der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. So ist eine mahnung entbehrlich wenn für die leistung also beispielsweise die zahlung des kaufpreises entweder konkret eine zeit nach dem kalender bestimmt wurde oder zumindest bestimmbar ist.
Sie erfolgt einseitig durch den gläubiger und ist empfangsbedürftig durch den schuldner. 1 1leistet der schuldner auf eine mahnung des gläubigers nicht die nach dem eintritt der fälligkeit erfolgt so kommt er durch die mahnung in verzug. 3 und 4 bgb regelt zwei weitere fälle der entbehrlichkeit der mahnung die bis zum 31122001 gesetzlich nicht geregelt waren und dennoch als entwicklungen der rechtsprechung zum geltenden recht gehörten. Ausnahmen von der pflicht zum mahnen enthalten 286 abs.
Seit einer ersten einschneidenden änderung des 286 bgb kommt der schuldner einer geldforderung grundsätzlich spätestens 30 tage nach fälligkeit und zugang einer rechnung in verzug. 2der mahnung stehen die erhebung der klage auf die leistung sowie die zustellung eines mahnbescheids im mahnverfahren gleich. Vorausgesetzt ist dabei dass die leistung aus der sich die geldforderung ergibt unstrittig und vollständig erbracht ist. Mahnung 286 bgb eine mahnung ist eine an den schuldner gerichtet leistungsbewirkungsaufforderung.