Ordentliche kündigung gründe. Ordentliche kündigung des vermieters 1 1 der vermieter kann nur kündigen wenn er ein berechtigtes interesse an der beendigung des mietverhältnisses hat. Ordentliche kündigung mietvertrag zulässige gründe wenn der vermieter kündigt muss zunächst geprüft werden ob er eine ordentliche fristgemäße kündigung ausspricht oder eine außerordentliche oder fristlose kündigung denn es gibt jeweils unterschiedliche kündigungsgründe. Wird es angewendet muss die ordentliche kündigung aus sozial gerechtfertigten gründen erfolgen die der arbeitgeber nachzuweisen hat. Gründe für außerordentliche kündigungen in besonders schwer wiegenden fällen ist nach 626 bürgerliches gesetzbuch bgb aber auch eine außerordentliche fristlose kündigung gerechtfertigt wenn dem arbeitgeber eine fortsetzung des arbeitsverhältnisses in der regel bei grobem fehlverhalten des mitarbeiters nicht mehr zugemutet werden kann.
Die bedeutung des grundes nach dem kündigungsschutzgesetz im rahmen des kündigungsschutzgesetzes kschg werden an den kündigungsgrund ebenfalls besondere anforderungen gestellt. Die parteien können im mietvertrag gründe für eine fristlose kündigung im detail aufzählen zb. Aufgrund des vorgenannten sachverhaltes beabsichtigt die firma das arbeitsverhältnis des arbeitnehmers unmittelbar nach abschluss des anhörungsverfahrens durch ordentliche kündigung zu beenden. Die firma hält eine ordentliche kündigung aus folgenden gründen für erforderlich.
Diese können personenbedingt verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Eine ordentliche kündigung muss grundsätzlich dann begründet werden wenn sie vom arbeitgeber ausgesprochen wird. In sehr seltenen ausnahmefällen kann eine ordentliche kündigung auch mit sofortiger wirkung ausgesprochen werden. Ist das kündigungsschutzgesetz anwendbar muss der arbeitgeber einen kündigungsgrund nachweisen.
Abgabe der eidesstattlichen versicherung durch den mieter insolvenz des mieters oder des vermieters zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das vermögen des mieters. Für eine ordentliche kündigung ist grundsätzlich kein kündigungsgrund erforderlich. Der grund einer ordentlichen kündigung muss daher stets hinterfragt und auf seine zulässigkeit überprüft werden.